Unser Konzept zur Inklusion

Inklusion gilt als gesamtgesellschaftliches Anliegen und ist somit grundsätzlich im Schulsystem verankert. Das Kollegium der Grundschule Königslutter mit Außenstelle Lauingen setzt sich für eine inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern ein. Die Be­gleitung und Förderung der kindlichen Entwicklung in inklusiven Zusammenhängen und ihre Beschulung an allgemeinbildenden Schulen ist in Zeiten einer immer heterogener werdenden Gesellschaft ein zentrales Anliegen für uns als Schule. In der frühkindlichen Sozialisation werden die Grundsteine für den Umgang mit Vielfäl­tigkeit, für den Respekt gegenüber der Unterschiedlichkeit von Menschen und für die Entdeckung von Gemeinsamkeiten entwickelt. Ein Kindergarten in Königslutter ar­beitet bereits inklusiv. Die Grundschule hat die Aufgabe diese Arbeit weiterzuführen. Wir wollen die Barrieren für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf abbauen und eine gemeinsame Beschulung für möglichst alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule anbieten.

Alle Formen der Förderung, die in den Grundschulen des Landkreises Helmstedt in vielfältigen Angeboten und häufig schon in Kooperationen mit den Förderschulen geleistet werden, dienen der grundsätzlichen Prävention zur Vermeidung einer Ausprägung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Sie sollen in einem Regionalen Konzept gebündelt, strukturiert und koordiniert werden, um daraus ein verlässliches Angebot sonderpädagogischer Grundversorgung an den Grundschulen im Landkreis Helmstedt zu entwickeln. Nach festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Lernen, Sprache und Verhalten soll der Baustein der sonderpädagogischen Grundversorgung im Sinne einer sonderpädagogischen Zusatzförderung in der Grundschule zu einer Optimierung der Fördermöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler führen.

1.1  Gesetzliche Grundlage

Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Be­hinderungen auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Entsprechend dieser Konvention heißt es in Artikel 24 (2):

„(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts auf Teilhabe stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinde­rung nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden …“(UN 2008,1435).

Die Förderschulen im Landkreis Helmstedt, die sich grundsätzlich von ihrem Auftrag her als Förderzentren (§ 14, Abs. 4 NSchG) verstehen, nehmen ihre Verantwortung für die sonderpädagogische Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit den allgemeinen Schulen wahr. Zielsetzung ist, organisatorische, personelle und sächliche Voraussetzungen für mehr gemeinsamen Unterricht und mehr gemeinsame Erziehung zu schaffen, um den Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen. Dieses soll durch den stufenweise Auf- und Ausbau des Regionalen Konzepts geleistet werden. 

1.2 Bedeutung der Inklusion

Es werden alle Kinder in das schulische Bildungssystem aufgenommen, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Die Schule versteht sich als eine „Schule für alle“ in der eine „Pädagogik der Vielfalt“ (Prengel 1995) praktiziert wird. Alle Kinder werden als indivi­duell verschieden, aber auch als prinzipiell förderbedürftig angesehen und erhalten daher eine individuelle Förderung. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr eingegliedert, nachdem sie ausgegrenzt worden sind, sondern sie werden von An­fang an gleich behandelt und respektiert. 

1.3. Inklusion der Grundschule Königslutter mit Außenstelle Lauingen

Die Grundschule Königslutter arbeitet seit dem 01.11.2008 im Regionalen Integrationskonzept. An beiden Standorten sind Förderschullehrer mit unterschiedlicher förderpädagogischer Schwerpunktsetzung im Einsatz. Das Kollegium der Grundschule arbeitet eng ver­zahnt mit den Förderschulkollegen der Wichernschule in Helmstedt sowie mit dem Förderzentrum Lotte-Lemke zusammen. Zusätzlich werden Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigungen derzeit durch den Mobilen Dienst zusätzlich sonderpädagogisch betreut. Sonderpädagogen und Lehrkräfte stehen gleichermaßen in der Verantwortung, wenn es um inklusiven Unterricht geht, sofern es die Stundenzuweisung ermöglicht.

Zu den gemeinsamen Aufgaben von Grundschullehrer und Förderschulkollege zählt:

      ·         Diagnostik als Grundlage für die präventive und die integrative Förderung im Bereich der Lernentwicklung, der emotionalen  

                und sozialen Entwicklung, der Sprache und des Sprechens

      ·         Prävention (basale Förderung, Langzeitbeobachtung)

      ·         Maßnahmen zielgleicher Förderung (Entwicklung von individuellen Förderplänen unter Berücksichtigung der Lernausgangslage)

      ·         Maßnahmen zieldifferenter Förderung bei Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen und bei Kindern mit 

                festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (Einzel- und Kleingruppenförderung, unterrichtsbegleitende   

                Förderung, Verwenden von individuellen Fördermaterialien,…)

      ·         Einzelfördermaßnahmen nach individuellen Förderplänen

      ·         Beratung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern

      ·         Initialisierung und Koordination der Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

      ·         Teilnahmen der Förderschullehrkräfte an den Dienstbesprechungen, Teambesprechungen und den Konferenzen der 

                Grundschule

      ·         Zeugnisformulierungen und Ausarbeitungen von Schullaufbahnempfehlungen für Kinder mit festgestelltem 

                sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

      ·         Gemeinsame Fortbildungen mit entsprechenden Themenschwerpunkten (z.B. Supervision, Diagnostik, Erstellen von  

                Förderplänen, Inklusion,…) sind wünschenswert

      ·         Regelmäßige Evaluation

Inklusi­ver Unterricht verlangt von den Lehrkräften sehr viel Flexibilität und Organisation, diese wurden in den letzten Jahren optimiert. Durch Kooperation zwischen den Lehrkräften und außerschulischen Einrichtungen hat sich im Laufe der Zeit ein zunehmend tragfähiges Netzwerk unter den gegebenen Bedingungen entwickelt. Zur Kompetenzerweiterung im Rahmen der inklusiven Beschulung werden regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen zum Themenschwerpunkt: „Inklusion“ vom Kollegium besucht.

Seit dem Schuljahr 2013/14 werden hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen an der Grundschule Königslutter und der Außenstelle Lauingen beschult. Zurzeit besuchen zwei Schüler mit der Beeinträchtigung unsere Schule. Das konnte nur gelingen, weil die dazu erforderlichen Bedingungen im Klassenraum geschaffen wurden und der Mobile Dienst beratend zur Seite stand. Die betroffenen Schüler können aufgrund der durchgeführten Maß­nahmen am Unterricht teilnehmen.

Zudem betreuen wir Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, Sprache und dem sozial-emotionalen Bereich in allen Jahrgangsstufen an beiden Standorten. Wir haben auch schon Kinder mit Asperger-Syndom, Tourette-Syndrom und körperlichen Beeinträchtigungen beschult.

Unsere Schule hat sich schon vor dem Inkrafttreten von gesetzlichen Vorgaben auf den Weg zu einer inklusiven Beschulung gemacht, wir gehen auf diesem Weg mit kleinen Schritten voran und blicken in eine Zukunft, in der die Inklusion als Selbstverständlichkeit in unserer Gesellschaft betrachtet wird. Wir möchten als Schule unseren Beitrag dazu leisten.