(nach RdErl. D. MK v. 15.03.2012)
Grundsätzliche Vorgaben :
- die Erteilung des Pflichtunterricht gem. der Stundentafel ist zu gewährleisten
- (erforderlichenfalls auch klassen- und jahrgangsübergreifend)
- die Organisation von Vertretung bzw. Vertretungs-Aufsicht hat Vorrang
vor der Zusammenlegung bzw. Aufteilung von Klassen.
- der Einsatz von Vertretungslehrkräften bzw. Pädagogischen
Mitarbeitern/Innen erfolgt so frühzeitig wie möglich.
- bei Mehrarbeit einer Teilzeitlehrkraft erfolgt grundsätzlich Zeitausgleich.
- beim Einsatz von PMs verbleibt die Verantwortung für den Unterricht in der
Hand einer Lehrkraft
Organisatorische Vorgaben :
Bei kurzfristigen Ausfällen: innerschulische Maßnahmen
- Einsatz von PMs zur Vertretungsaufsicht
- Vertretungskräfte und PMs werden wechselnd in den Parallelklassen
eingesetzt (gleichmäßige Versorgung mit Lehrerstunden!)
- Umlegung von unterrichtsergänzenden Angeboten (z.B. Förderunterricht) zu
Klassen-Unterrichts-Stunden
- Mehrarbeit von an der Schule beschäftigten Teilzeitkräften
(bis zu 4 Stunden/Woche)
- Einsatz von LehreranwärterInnen im Rahmen von Nebentätigkeit
(freiwilliger Einsatz).
- Aufteilung einer Klasse.
- Zusammenlegung von Klassen.
Bei längerfristigen Ausfällen: schulübergreifende Möglichkeiten
- Anforderung und Einsatz einer Abordnungslehrkraft von
benachbarten allgemeinbildenden Schulen (alle Schulformen),
Schulleitung beantragt dies bei der Landesschulbehörde
- Voraussetzung ist eine begründete Prognose der Schulleitung, dass
der befristete Ausfall der Lehrkraft als längerfristig anzusehen ist
(keine Mindestdauer für den Ausfall).
- Erst wenn alle innerschulischen und schulübergreifenden
Möglichkeiten ausgeschöpft sind besteht die Möglichkeit,
für die Dauer eines konkreten Vertretungsfalls eine
Vertretungslehrkraft einzustellen.
Inhaltliche Organisation
- jede Vertretung bekommt Hinweise für den Vertretungsunterricht
- zur Orientierung fertigt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer einen Sitzplan
bzw. Namenpins an
- Die Eintragungen im Klassenbuch werden so gestaltet, dass der Inhalt jeder
Unterrichtsstunde deutlich nachvollziehbar (Thema, Buchseite, Aufgaben) ist
und als Hinweis für die Weiterarbeit gilt
Voraussehbarer / planbarer Vertretungsbedarf:
- Klassenlehrer/in bzw. Fachlehrer/in bereitet den Unterricht vor
Kurzfristiger/ unvorhersehbarer Vertretungsbedarf:
- (wenn möglich) Klassenlehrer/in bzw. Fachlehrer/in gibt
telefonisch /schriftlich/(Fax)/ per mail,... konkrete Hinweise zur Weiterarbeit.
- Beim Einsatz von PMs bereiten die Lehrkräfte der Parallelklassen dann den
Vertretungsunterricht vor.
Vertretungsbedarf ohne Hinweise für die Weiterarbeit:
- Klassenlehrer/innen bzw. Fachlehrer/innen der Parallelklassen bereiten
den Unterricht vor, weisen ggf. die PMs ein.