(nach RdErl. D. MK v. 15.03.2012)


Grundsätzliche Vorgaben :
 

-              die Erteilung des Pflichtunterricht gem. der Stundentafel ist zu gewährleisten   

-              (erforderlichenfalls auch klassen- und jahrgangsübergreifend)

-              die Organisation von Vertretung bzw. Vertretungs-Aufsicht hat Vorrang

    vor der Zusammenlegung bzw. Aufteilung von Klassen.

-              der Einsatz von Vertretungslehrkräften  bzw. Pädagogischen

    Mitarbeitern/Innen erfolgt so frühzeitig wie möglich.

-              bei Mehrarbeit einer Teilzeitlehrkraft erfolgt grundsätzlich Zeitausgleich.

-              beim Einsatz von PMs verbleibt die Verantwortung für den Unterricht in der 

   Hand einer Lehrkraft 

Organisatorische Vorgaben :

Bei kurzfristigen Ausfällen: innerschulische Maßnahmen

-              Einsatz von PMs zur Vertretungsaufsicht

-              Vertretungskräfte und PMs werden wechselnd in den Parallelklassen

   eingesetzt (gleichmäßige Versorgung mit Lehrerstunden!)

-              Umlegung von unterrichtsergänzenden Angeboten (z.B. Förderunterricht) zu

   Klassen-Unterrichts-Stunden

-              Mehrarbeit von an der Schule beschäftigten Teilzeitkräften

               (bis zu 4 Stunden/Woche)

-              Einsatz von LehreranwärterInnen im Rahmen von Nebentätigkeit 

               (freiwilliger Einsatz).

-              Aufteilung einer Klasse.

-              Zusammenlegung von Klassen. 

Bei längerfristigen Ausfällen: schulübergreifende Möglichkeiten

-              Anforderung und Einsatz einer Abordnungslehrkraft von

   benachbarten allgemeinbildenden Schulen (alle Schulformen),              

   Schulleitung beantragt dies bei der Landesschulbehörde

-              Voraussetzung ist eine begründete Prognose der Schulleitung, dass

               der befristete Ausfall der Lehrkraft als längerfristig anzusehen ist

               (keine Mindestdauer für den Ausfall).

-              Erst wenn alle innerschulischen und schulübergreifenden 

               Möglichkeiten ausgeschöpft sind besteht die Möglichkeit,

               für die Dauer eines konkreten Vertretungsfalls eine

   Vertretungslehrkraft einzustellen. 

Inhaltliche Organisation

-              jede Vertretung bekommt Hinweise für den Vertretungsunterricht

-              zur Orientierung fertigt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer einen Sitzplan

    bzw. Namenpins an

-              Die Eintragungen im Klassenbuch werden so gestaltet, dass der Inhalt jeder

    Unterrichtsstunde deutlich nachvollziehbar (Thema, Buchseite, Aufgaben) ist

    und als Hinweis für die Weiterarbeit gilt 

Voraussehbarer / planbarer Vertretungsbedarf:

-              Klassenlehrer/in bzw. Fachlehrer/in bereitet den Unterricht vor 

Kurzfristiger/ unvorhersehbarer Vertretungsbedarf:

-              (wenn möglich) Klassenlehrer/in bzw. Fachlehrer/in gibt

    telefonisch /schriftlich/(Fax)/ per mail,... konkrete Hinweise zur Weiterarbeit.

-              Beim Einsatz von PMs bereiten die Lehrkräfte der Parallelklassen dann den

   Vertretungsunterricht vor. 

Vertretungsbedarf ohne Hinweise für die Weiterarbeit:

-               Klassenlehrer/innen bzw. Fachlehrer/innen der Parallelklassen bereiten 

                den Unterricht vor, weisen ggf. die PMs ein.