Bei der Förderung und Entwicklung unserer Kinder ist Gewaltprävention eine wichtige Aufgabe. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei soziales Lernen immer im Mittelpunkt steht. Jede Schule muss dazu ein geeignetes schulbezogenes Programm erarbeiten, das die Besonderheiten der Schule und ihrer Menschen berücksichtigt. Grundlage ist die Wertschätzung aller durch alle.
Zu den Programmen der Grundschule Königslutter gehören:
• "Elmar" - die Klassenlehrer-Stunde
• Klasse 2000
• Friedliches Miteinander
• Beratungsteam der Lotte-Lemke-Schule
So wie Elmar eine Hautfarbe wie eine Patchwork-Decke hat, so sind auch die „Elmar“-Stunden – die 2. Religionsstunde – vom Inhalt her mit einer Patchwork-Decke zu vergleichen.
Zeitungsartikel
Konzept zur „Elmar“-Stunde
Aufgabe der Grundschule ist es, Kinder mit unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten so zu fördern, dass sich Grundlagen für selbständiges Denken, Lernen und Arbeiten entwickeln sowie Erfahrungen im gestaltenden menschlichen Miteinander vermittelt werden.(...)
Die Grundschule leistet ihm Rahmen ihres Erziehungsauftrages auch einen Beitrag zu einer grundlegenden Wertorientierung, indem sie bei den Kindern Selbst- und Welterkenntnis anbahnt, sie schrittweise zu Urteilsfähigkeit und zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln hinführt. Sie soll den Schülerinnen und Schülern helfen, eigene Standpunkte und Werthaltungen zu gewinnen, die für die Persönlichkeitsentwicklung und für eine verantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erforderlich sind. (Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule Bek. d. MK v. 1.7.1994 -301 - 81 020 (SVBl. 7/1994, S.197)
Im §2 des NSchG. heißt es: Bildungsauftrag der Schule
(1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,
• die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen. • die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen • nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse
und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten.
• ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den
Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der
Toleranz sowie der Gleichberechtigung
der Geschlechter zu gestalten.
• den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere
die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen
Völker, zu erfassen und zu unterstützen und
mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise
zusammenzuleben.
• ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu
erfassen.
• für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen
und gesundheitsbewusst zu leben.
• Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu
ertragen.
• sich umfassend zu informieren und die Informationen
kritisch zu nutzen.
• ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten
sowie ihre Ausdrucksmögflichkeiten unter Einschluss der
der bedeutsamen jeweiligen
regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des
Friesischen zu entfalten.
• sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben
verantwortlich mitzugestalten.
Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln.
(2) Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind.
Der Religionsunterricht leistet einen eigenständigen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule nach §2 des NSchG.
Allgemeine Rechtsgrundlagen für das fachbezogene Kerncurriculum sind das Niedersächsische Schulgesetz und der Grundsatzerlass für die jeweilige Schulform. Für die Umsetzung der Kerncurricula gelten die fachspezifischen Bezugserlasse.
Die inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche des Religionsunterrichts werden aus folgenden Leitfragen entwickelt:
LF1 Nach dem Menschen fragen
LF2 Nach Gott fragen
LF3 Nach Jesus Christus fragen
LF4 Nach der Verantwortung des Menschen in der Welt fragen
LF5 Nach Glauben und Kirche fragen
LF6 Nach Religionen fragen
Einige der daraus entstandenen Kompetenzen sind wichtig für alle Schüler unserer Schule, egal welcher Konfession sie angehören. Speziell diese Kompetenzen können sich am effektivsten im Klassenverband mit dem/der Klassenlehrer/in in einem dynamischen Prozess entwickeln.
Damit stehen zwei Bedingungen für die „Elmar“-Stunde fest. Zum einen sollten alle Schüler/innen an diesen Stunden teilnehmen und zum anderen sollten sie von dem/der Klassenlehrer/in durchgeführt werden, denn er/sie ist mit der Situation in der Klasse am besten vertraut und eine Vertrauensperson für die Schüler/innen.
Aus dem Fachbereich Religion hat darum das Kollegium der Grundschule Königslutter diese Kompetenzen herausgelöst und als Grundlage für die „Elmar“-Stunden genommen, ergänzt und vertieft. Es überwiegen philosophische, religionswissenschaftliche (frei von Konfessionen) oder gesellschaftswissenschaftliche Aspekte.
Sie beschreiben die Bedeutung von Werten und Normen für eine effektive Gewaltprävention und zeigen, wie Regeln des Umgangs und Zusammenlebens auf verschiedenen Ebenen gefunden und implementiert werden können.
Wie im Religionsunterricht, so soll auch die „Elmar“-Stunde der Ort sein, wo Kinder mit ihren Fragen zu Wort kommen. Kinder stellen existentielle Fragen nach der Welt: Wer bin ich? Wozu bin ich da? Was war am Anfang? Was kommt nach dem Tod? Warum gibt es das Leid und das Böse?
Die „Elmar“-Stunde sollte deshalb durch eine Didaktik des Fragens, des In-Frage-Stellens, des Entdeckens und Staunens gekennzeichnet sein. Es werden weniger vorschnelle Antworten gesucht oder gegeben; vielmehr geht es um einen Lernprozess, der auf eine Fragehaltung und die aktive Beteiligung der Kinder zielt, um bei ihnen das Selberdenken, das Miteinanderdenken und Weiterdenken anzuregen und gemeinsam zu philosophieren. Auch die Bedürfnisse von überdurchschnittlich Begabten, die gern selber denken und Gedanken entwickeln wollen, werden in diesen Stunden besonders bedient.
„Bildendes Lernen“ erfolgt in der Spannung zwischen dem Eigenen, möglicherweise für wahr Erkannten und dem Anderen, möglicherweise Befremdlichen. Der Unterricht zielt darauf, Unterschiede zu erkennen, Differenzen zu markieren und auszuhalten. In diesem Sinne lernen die Schülerinnen und Schüler sich als Unterschiedene kennen, die sich in wechselseitiger Anerkennung begegnen.