Schulelternrat

Informationen zum Schulelternrat

Eltern und Lehrer(innen) teilen sich die Aufgabe, Jugendliche durch Erziehung und Bildung auf das Leben als Erwachsener vorzubereiten. Deswegen hat der Gesetzgeber den Eltern ein besonderes Recht der Mitarbeit im schulischen Bereich eingeräumt. Das Recht wird durch den Schulelternrat wahrgenommen, der sich aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammensetzt.

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte für 2 Jahre eine/einen Vorsitzenden und 1 Stellverter(in).